Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Naturfreundehaus Stampf
Das Naturfreundehaus Stampf ist Eigentum der Naturfreundesektion Steffisburg (NFSt). Die vorliegenden AGB gelten ausschliesslich für alle Reservationsanfragen und Reservationen beim Naturfreundehaus Stampf.
1. Mietbeginn und Mietende
Die Miete beginnt und endet an den im Mietvertrag genannten Tagen und Uhrzeiten. Wir verzichten auf eine Schlüsselkaution. Bei Schlüsselverlust sind die effektiven Ersatzkosten (inkl. Schliesszylinder etc.) zu leisten.
2. Kosten
Die Betriebskosten (Wasser, Strom, Holztaxe, sowie regionale und kantonale Beherbergungstaxen) sind im Mietpreis eingeschlossen, ausgenommen bei übermässigem Strom- oder Wasserverbrauch. Der Mietvertrag tritt definitiv in Kraft und ist verbindlich, wenn der unterzeichnete Vertrag und die Mietanzahlung oder die Pauschalmiete innerhalb von 20 Tagen ab dem Tag der Zustellung des Mietvertrags im Besitz des Vermieters (NFSt) sind. Wird die Bedingung nicht erfüllt, kann das Naturfreundehaus Stampf ohne Rücksprache und ohne jegliche Ersatzpflicht anderweitig vermietet werden.
3. Annullationen und Umbuchungen
Annullationen sind nur gültig, wenn diese schriftlich dem NFSt (Reservationsstelle) zugestellt werden. Dies bleibt bis zum 30. Tag vor Übernahme des Mietobjekts ohne Kostenfolge. Ab dem 29. Tag werden Annullierungskosten in der Höhe von 10%, ab dem 7. Tag 50% und ab dem 2. Tag vor Übernahme des Mietobjekts 100% des gesamten vertraglich vereinbarten Arrangementpreises fällig. Massgebend zur Berechnung des Annullationsdatums ist das Eintreffen der schriftlichen Erklärung bei der Buchungsstelle.
4. Schadenersatzpflicht und Haftung
Die Ansprüche müssen umgehend, spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Rückkehr, schriftlich beim NFSt (Reservationsstelle) geltend gemacht werden. Das NFSt haftet gegenüber dem Gast nicht, wenn die Nichterfüllung oder nicht gehörige Erfüllung des Vertrags auf Versäumnisse des Gastes, auf unvorhersehbare und unabwendbare Versäumnisse Dritter oder auf höhere Gewalt, Streik, Aufruhr, Krieg, Naturereignisse, Feuer etc. verursacht werden. Ausserdem übernehmen die NFSt sowie die Alpgenossenschaft Stampf für Schäden an Fahrzeugen und anderen Mobilien, die durch die Alpwirtschaft entstanden sind keine Haftung. Für Einflüsse und Zustände, die ausserhalb des Einflussbereiches vom Vermieter (NFSt) liegen (Umwelteinflüsse, Unterbruch von Strom oder Wasser, öffentliche Verkehrsbeeinträchtigungen etc.) können diese nicht haftbar gemacht werden. Kann das Mietobjekt aus sonstigen Gründen nicht zur Verfügung gestellt werden, wird bei Pauschalarrangements oder bei Anzahlungen der vollständig einbezahlte Betrag zurückerstattet. Für alle vom Mieter in das Mietobjekt eingebrachten Mobilien wird keine Haftung übernommen.
Das Naturfreundehaus Stampf (miteingeschlossen die Umzäunung, der Holzschopf und die eingezäunte Umgebung) sind durch den Gast mit grösster Sorgfalt zu benützen und zu behandeln. Für allfällige Schäden haftet der Gast, ausser er kann nachweisen, dass diese ohne sein Verschulden (bzw. Verschulden von Mitbenützern) entstanden sind. Bei Schäden die durch Kinder verursacht wurden haften die Eltern. Schäden sind unverzüglich dem NFSt (Reservationsstelle) zu melden.
Die Hausordnung, die mit dem Mietvertrag zugestellt wird, ist Bestandteil dieser AGB.
5. Datenschutz
Für die NFSt hat die Wahrung Ihrer Privatsphäre hohe Priorität. Wir sind bestrebt, Ihnen ein Höchstmass an Datenschutz und Sicherheit zu garantieren. Die im Rahmen der Buchung erfassten persönlichen Angaben (z.B. Name, E-Mail-Adresse etc.) werden von den NFSt gespeichert und zur korrekten Abwicklung Ihrer Reservation, Buchung und Ihres Aufenthalts in unseren Naturfreundehaus sowie zu Zwecken der Kundenbefragung, Werbung und Statistik verwendet. Ihre persönlichen Angaben werden dabei vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
6. Gerichtsstand
Für alle unter diesen AGB mit dem NFSt abgeschlossenen Verträgen ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten aus solchen Verträgen ist Steffisburg.